Eine Trennung kann auch ohne Anwalt vollzogen werden. Anders als bei einer Ehescheidung kann eine Trennung vollkommen individuell gestaltet werden. Sie entspricht einer vertraglichen Regelung zwischen 2 Partnern. Bei verheirateten Personen besteht aber Anlass sich dennoch rechtlich abzusichern. Es geht hierbei insbesondere um den Anspruch auf Trennungsunterhalt zwischen den Eheleuten. Während der Getrenntslebensphase müssen beide Partner ihren Haushalt streng trennen. Vor Gericht gilt die Trennung nach Tisch und Bett. Dies betrifft sogar Details wie die Frage ob die Wäsche gemeinsam gewaschen wurde oder nicht. Derjenige der einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, kann sich nämlich eine längere Getrenntlebenszeit erstreiten. Vor dem frühestmöglichen Scheidungstermin müssen die Eheleute mindestens 1 Jahr lang getrennt leben. Während dieser Zeit schulden sich die Partner eine angemessene Lebensführung die dem Stil entspricht der während der Ehezeit prägend war.
Nach der Scheidung verringert sich der Anspruch üblicherweise.