Neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Umgangsrecht
Am 20.05.2015 hat das Bundesverfassungsgericht einen Vater abgewiesen, der mit vielen (zum Teil ungeeigneten) Mitteln versucht hat, Kontakt und eine Beziehung zu seinem inzwischen 11-jährigen Sohn herzustellen.
Die in der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichten Gründe konzentrieren sich hinsichtlich des Umgangs auf die Frage, ob es zulässig sei Zwang gegen die möglicherweise
manipulierende Mutter oder das manipulierte Kind zu verweigern. Das schon prozessual auffällige Verhalten des Vaters wird in diesem Zusammenhang nicht besonders als entscheidungsrelevant hervorgehoben.
Für Väter, die sich in ähnlichen Familiengerichtlichen Verfahren wiederfinden und darum ringen trotz Trennung noch am Alltag ihrer Kinder beteiligt zu sein, kann das ein beängstigendes Zeichen sein.
Denn kurz gefasst könnte daraus gefolgert werden:
- wenn eine Mutter das Kind genügend erfolgreich manipuliert, kann gegen sie zum Schutz des Kindes nicht mehr vorgegangen werden.
- wenn ein Kind keinen Kontakt zum Vater will, kann es sich schon früh damit durchsetzen. Auch wenn der Kontakt zum Vater so gering ist, dass nicht von Erfahrungen des Kindes im Kontakt mit dem Vater auszugehen ist.
- selbst wenn der Eindruck besteht, dass eine Mutter-Kind-Beziehung stark von Bindungsintoleranz gegen den Vater geprägt ist, wird auf Zeit gesetzt
- es kommt wesentlich stärker auf die Bereitschaft der Mutter und den Willen des Kindes an, als auf die Rolle des Vaters
Es bleibt zu hoffen, dass die Gründe des Bundesverfassungsgerichts eine differenziertere Einschätzung zulassen, als sich aus dieser ersten Presseerklärung entnehmen lässt. Sonst wäre die politische Landschaft vollkommen zerrissen.
Väter bekommen heute wesentlich einfacher das gemeinsame Sorgerecht. Andererseits erschwert man ihnen (nun?) den Zugang zum Kind. Wenn Väter am Alltag ihrer Kinder nicht beteiligt sind, können sie auch ihre elterliche Sorge nicht am Kind orientiert wahrnehmen. Was für einen Sinn hat sie dann überhaupt?
Mütter sollen in die (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit gebracht werden, dafür werden Milliarden in die Bereitstellung von Kitas und anderen schulischen Betreuungssystemen investiert. Aber die Väter werden aus dem Betreuungssystem ausgeschlossen. Eine Entlastung der dann für den Erziehungserfolg alleine verantwortlichen Mütter, findet so nicht statt.
Kontaktverweigernde Mütter sollen nicht mit Zwangsmitteln belegt werden, weil dies dem Kind schaden könnte. Die Möglichkeit den Unterhalt zu reduzieren, wenn kein Umgang zustande kommt, müsste dann folgerichtig auch das Kindeswohl gefährden.
So verlieren Alle.
Hilfreich wären es, wenn man den Eltern bessere und bezahlbare Hilfen geben würde, um ihre emotionale Konflikt rechtzeitig in Griff zu bekommen!
Eltern können zwar am Familiengericht in Endlosschleifen ihren Rosenkrieg austragen. Da tummeln sich dann Anwälte, Verfahrensbeistände, Gutachter, Umgangspfleger, Jugendamt, Beratungsstellen und Richter mit den Familien durch die Instanzen. Und wenn das Geld nicht reicht, zahlt der Steuerzahler.
Aber die öffentlichen Mittel zur friedlichen und langfristigen Beilegung von Konflikten im familiären Umfeld fließen spärlich. Öffentlich geförderte Beratungsstellen haben monatelange Wartezeiten. Die Jugendämter sind häufig dauerüberlastet.
Mediation zur außergerichtlichen Lösung des Konflikts kann
(nur!!!) im Familienrecht nicht über Rechtschutzversicherungen abgerechnet werden. Familientherapeutische Maßnahmen werden
nicht von den Krankenkassen übernommen.
Dabei kosten kranke Kinder Geld. Und sie werden oft kranke Erwachsene. Und auch dann trägt die Gemeinschaft die Folgekosten.
Es muss ein Umdenken stattfinden. Die Gesellschaft braucht Generationen die in gesunden Familien heranwachsen dürfen. Dazu muss die Frage, wie Familien schnell und wirkungsvoll unterstützt werden können - im Alltag, dann wenn sie unter den modernen Anforderungen zusammenbrechen oder eben in schwierigen Konflikten - von Grund auf und von allen Seiten aus thematisiert werden.
Das wäre der beste Schutz des Kindeswohls. Und entspräche auch dem Willen der Kinder…
Der Meinungsstreit wie in der Süddeutschen Zeitung besprochen, zwischen Europäischem Gerichtshof (pro Zwang) und Bundesverfassungsgericht (contra Zwang) macht sich wie ein von der echten Welt abgehobener Gelehrtenstreit aus.
Zur Bewältigung dieser Problematik muss aus der Gesellschaft heraus gefordert werden, dass frühe und diskrete Hilfen schneller in Anspruch genommen werden können.
Ein sinnvolles Konzept könnte sein, dass Krankenkassen für Paare mit Kinder/Heiratswunsch präventiv (mediatorische oder beraterische) Gespräche zur Klärung der beruflichen und familiären Rollenverteilung und für Familien mit Kindern regelmäßig begleitend (mediatorische, beratende, therapeutische) Beratungsgespräche zur "Gesunderhaltung der familiären Situation/Beziehungen" anbieten.
Für Paare in Trennung oder Scheidung sollte außerdem die Möglichkeit bestehen, über eine passende Rechtsschutzversicherung Zugang zu bezahlbarer Mediation zu erhalten.
Derzeit kommen die Versicherer auch bei umfassenden Familienrechtsschutzversicherung nur für den direkten Vertragspartner (also nur einen Elternteil) infFamilienrechtlichen Sachen auf (meist nur ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt) und übernehmen keine Kosten für familienrechtliche Mediation!
Die größte Hilfe für Scheidungs/Trennungsinder, ist es wenn wir ihren Eltern helfen die Paarkonflikte zu bereinigen um auf der Elternebene wieder kooperieren zu können.
Im Kopf lassen sich diese Ebenen zwar trennen, in der täglichen Umsetzung ist dies aber schwierig. Wer häufig im Familiengericht zu tun hat, weiss wie regelmäßig die klischeehafte Aufforderung kommt, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. In der Realität ist diese Aufgabe aber genau diejenige, welche so regelmäßig zu den den katastrophalsten Überforderungen und damit seelischen und faktischen Kostenmultiplikationen führt.
Hilfe für Kinder setzt dort an wo die Realität der Eltern gesehen und ernst genommen wird. Rechtzeitig und in geeigneter Form. So, dass Bereitschaft entstehen kann sie anzunehmen.
Das standardisierte Einfordern von Nichtleistbarem ohne empathische Beteiligung ist hierzu kein Beitrag.