scheidung ohne anwalt

Für eine Scheidung vor dem deutschen Familiengericht ist die Beauftragung von 2 Anwälten zwingend erforderlich. Das betrifft aber ausschließlich die Vertretung der Parteien vor Gericht und kann erstaunllich unkompliziert erfolgen. Die Parteien können sich im Rahmen einer Mediation vollständig über alle Themen einigen, die im Zusammenhang mit der Scheidung geklärt werden müssen. Sie bereiten mithilfe eines entsprechend juristisch geschulten Mediators die Themen vor und formulieren eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese wird von einem Anwalt des Vertrauens geprüft. Ob jeder einen eignen Anwalt wählt oder ein gemeinsamer Anwalt gewählt wird, bleibt den Parteien überlassen. Die Vereinbarung kann dann notariell beurkundet werden. Sofern in dieser Vereinbarung alle Aspekte geklärt sind und keine Folgesachen (Vermögensausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat, etc.) zu regeln bleiben, kann dann die Scheidung  Für die Scheidung selber wird dann bei Gericht ein Scheidungsantrag anhängig gemacht. Dies muss durch einen Anwalt erfolgen. Es reicht aber wenn nur eine Partei den Antrag stellt.

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