Einvernehmliche Trennung

Eine Trennung bei der sich die Partner über alle auseinander zu dividierenden Gegenstände einig sind, z.B. Haushaltsaufteilung, Verantwortungsbereiche, Kontakt zu den Kindern, gemeinsame Aufgaben, individuelle Aufgaben, Konten, offene Verbindlichkeiten, etc. nennt an einvernehmlich. Da die Themen nicht durch einen richterlichen Beschluss geklärt werden müssen - anders als bei einer Ehescheidung - reicht eine mündliche Abrede. Für viele ist aber eine rechtlich verbindliche Klärung dennoch wichtig. Z.B. weil Regelungen auch dann funktionieren müssen, wenn ein Elternteil sich öfter im Ausland aufhält, aber gemeinsames Sorgerecht besteht. Dann müssen unter Umständen Handlungsvollmachten formuliert werden.