Für meine Tätigkeit berechne ich:


 

pro Stunde (55 Minuten)

 

Einzelcoaching oder individuelle Beratungsgespräch für eine Person

98,00 Euro

 

Paarberatung / Beziehungscoaching

150,00 Euro

 

Mediation mit 2 Personen 220,00 Euro

 

Mediationsgespräche mit mehr als 2 Personen nach Absprache

 

Einzelsupervision 120,00 Euro

 

Team/Gruppensupervision 220,00 Euro

 

Hausbesuche im Stadtgebiet München mit Fahrtzeitpauschale 45 Minuten

Hausbesuche außerhalb Münchens zzgl. tatsächlicher Fahrtzeit

 

Für die Beratung im anhängigen gerichtlichen Verfahren gelten die besonderen Vereinbarungen, die ich gegebenenfalls mit Ihren beratenden Rechtsanwälten vereinbare.

 

Bei geringem Einkommen können Sie mich auf eine Anpassung ansprechen!

 

 

Gesprächsprotokoll (auf Wunsch)  pauschal eine Stunde

Mediationsvereinbarung zur notariellen oder gerichtlichen Verwendung nach Zeitaufwand

 

 

Auf alle Beträge ist die gesetzliche Mehrwertsteuer anzurechnen.

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WICHTIG!

 

 Liebe Interessenten unnd Klienten, aus gegebenem Anlass:

 

Üblicherweise findet die Beratung in meiner Praxis statt. Nach Gesprächsende wird die aufgewendete Zeit erfasst und Sie unterzeichnen ein Dokument als Nachweis für den erbrachten Zeitaufwand. Die Rechnungstellung erfolgt immer nach diesen Aufzeichnungen mit Angabe von Datum und Uhrzeiten.

 

Bei Beratung per Telefon/e-mail/Kurznachricht rechne ich nach Einzelnachweisen ab.

 

Für Dokumente oder schriftliche Einschätzungen, Sachverhaltsanalysen, Risikobewertungen, Empfehlungen zur Vorgehensweise die ich in Ihrem Auftrag erstelle, berechne ich die von mir dafür verwendete Zeit nach meinen Aufzeichnungen.

 

Seit dem 01.06.2019 gilt:

 

Ich biete nicht mehr die Berechnung von Zeiteinheiten unter 5 Minuten an.

Angebrochene Zeiteinheiten werden auf die nächsten vollen 5 Minuten aufgerundet.

 

E-mail Austausch behalte ich mir ausdrücklich vor, (Aufwandsparend) mit einer Pauschale als Mittelwert pro ausgetauschter e-mail zu berechnen. 

 

Kurznachrichten sms/WhatsApp berechne ich ebenfalls pauschal, weil eine andere Berechnungsform kaum realistisch umsetzbar ist.

 

Bei spontanen Kriseninterventionen per Telekommunikation berechne ich eine volle Sitzungseinheit (55 Minuten).

 

Wenn Sie eine detailliertere Aufschlüsselung als diese für die einzelnen Positionen oder die Vorlage von Einzelverbindungsnachweisen wünschen, stelle ich Ihnen diese gerne zur Verfügung. Die dazu erforderliche Zeit stelle ich zukünftig aber als separaten Aufwand in Rechnung, denn für jede direkte Kommunikation, haben Sie die selbe Möglichkeit den erbrachten Aufwand zu überprüfen wie ich, z.B. Ihre Einzelverbindungsnachweise zu analysieren, Chat-Verläufe einzusehen, e-mails zu zählen, etc. .

 

Sollten Sie meine Rechnung dennoch anzweifeln oder per Sachverständigengutachten überprüfen lassen, gilt für die Zusammenarbeit mit mir die Beweislastumkehr. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass ich weniger als die berechnete Zeit hätte aufwenden müssen.

 

Meine Rechnungen sind mit Zugang fällig, denn meine Dienstleitung ist dann bereits erbracht.

 

An dieser Stelle ist es mir besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass ich nur die Zeit berechnen kann, die Sie in Anspruch genommen haben, und dass Sie das immer und ausschließlich freiwillig tun würden.